Zutritt für Unbefugte verboten

Der Hinweis «Zutritt für Unbefugte verboten», wie man ihn auf Schildern an Baugerüsten oder verlockendend-mysteriösen Türen lesen kann, hat – genau genommen – überhaupt keine Bedeutung. Unbefugt ist jemand, der nicht befugt ist, anders gesagt jemand, der etwas nicht darf. Der Zutritt ist also verboten, für jene, denen er verboten ist, was eigentlich selbstverständlich sein sollte und fast überall gilt. Besser wäre es das kletterfreundliche Gerüst mit «Hier darf nicht jeder rauf» anzuschreiben, was für viele auch leichter verständlich wäre, jedoch von einigen mental mit einem «aber ich schon» beantwortet werden könnte, die dann hinaufklettern, hinunterfallen und die Baufirma verklagen. Wahrscheinlich klingt «Zutritt für Unbefugte verboten» einfach nur offiziell genug, um dem Patienten mit Schädelbasisbruch sagen zu können «ich habe es dir ja gesagt». Deshalb schlage ich ein bedrohliches, kurzes «VERBOTEN!» in Grossbuchstaben als Warnhinweis vor. Die Ausnahme für Mitarbeiter, beziehungsweise Befugte, ist meiner Meinung nach selbstverständlich.